
REACh
REACh (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich ist. REACh soll einerseits ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherstellen und andererseits den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen gewährleisten.
Wir unterstützten mehrere Unternehmen bei der Umsetzung dieser Verordnung, die für unsere Kunden in der chemischen und pharmazeutischen Industrie weitreichende Auswirkungen hat, durch
- die Entwicklung von Systemen zur Klassifizierung von Stoffen und deren Zuordnung zu den SAP-Materialstammsätzen,
- Programmen zur Ermittlung von Gefahrenstoffen, die entweder selbst produziert, importiert oder an Dritte innerhalb der EU verkauft werden - diese Stoffe müssen einen Monat vor ihrem Vertrieb ECHA (European Chemicals Agency) mit Sitz in Helsinki gemeldet werden - und
- passten Einkaufsprozesse an REACh an: Gefahrenstoffe dürfen nur eingekauft werden, wenn der Lieferant diese bei der ECHA registriert hat. Der Registrierungsstatus von Materialien eines Lieferanten wird zentral im SAP-GTS (Global Trade Server) gepflegt, oder falls kein GTS eingesetzt wird, direkt im SAP-ERP (Enterprise Ressource Planning) System, zum Beispiel im Einkaufsinfosatz, hinterlegt. Diese Information wird bei der Erstellung von Bestellungen berücksichtigt. Im Fall einer Nichtregistrierung wird die Bestellung automatisch in einem eigens implementierten Freigabeverfahren gesperrt und automatisch nach einer Statusänderung zur Beschaffung freigegeben.
